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Erste Informationen zum Erbrecht
Die gesetzliche Erbfolge wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Danach steht den Familienmitgliedern ein Pflichtteil des Erbes zu. Das BGB tritt in Kraft, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament hinterlegt hat.
Die Verteilung gliedert sich nach
- Erben erster Ordnung: Ehepartner, eheliche und nicht eheliche Kinder, Enkel und Urenkel,
- Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten,
- Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen .
Stief-, Schwieger- und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben. Für die Ehegatten und Partner aus eingetragenen Lebensgemeinschaften gelten besondere Regelungen.
Es gibt durchaus die Möglichkeit, durch frühzeitige Schenkungen Teile der Erbschaftssteuer zu sparen. Hier sollte man sich so früh wie möglich informieren. Für eine juristisch einwandfreie Ausführung empfehlen wir, einen Notar oder Anwalt zurate zu ziehen.