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Eine Patientenverfügung ist in jedem Alter ratsam
Auch wenn man nicht gerne daran denkt: Jederzeit kann man in eine Situation geraten, in der es einem nicht mehr möglich ist, die eigenen Interessen zu vertreten. Plötzlich liegt die Entscheidung bei anderen.
Solche Situationen kann man nicht absehen – aber man kann Vorsorge treffen. Eine Patientenverfügung beinhaltet alle Informationen, die sich auf die ärztlichen Maßnahmen im Falle einer ernsten Krankheit oder eines Unfalls beziehen. Sie beinhaltet die eigenen Wünsche, was in dieser Situation getan werden soll – oder auch nicht.
Die Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihr Wille geachtet wird, wenn Sie geistig und körperlich dazu nicht mehr in der Lage sind. Bis zu diesem Moment können Sie die Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen ändern.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht festzulegen. In ihr wird eine Person des Vertrauens genannt, die in dem Moment die Entscheidungsbefugnis übernimmt, wenn der eingetretene Fall nicht in der Patientenverfügung abgedeckt ist. In diesem Fall wird die benannte Vertrauensperson im Sinne des Betroffenen handeln.
Für eine juristisch einwandfreie Ausführung empfehlen wir, einen Notar oder Anwalt zurate zu ziehen.